ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA
SWISSLAS GÜLLER MIT SITZ IN DÄTTWIL CH
Sehr geehrte Kundinnen
Sehr geehrte Kunden
Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Firma SwissLas Güller zu garantieren, bitten wir Sie nachstehende Geschäftsbedingungen unbedingt durchzulesen.
Der Besteller erkennt bei jeder mündlichen
oder schriftlichen Bestellung diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten an.
1. PREISE:
Die angegebenen Preise sind sofern nicht anders vermerkt Schweizer Franken.
Die Preise verstehen sich ab Lager Dättwil. Preisänderungen bleiben
vorbehalten. Wenn nicht anders vermerkt, beträgt die Gültigkeit von Offerten 10
Tage. Die Fracht- und Verpackungskosten werden nach Aufwand belastet und gehen zu Lasten des Käufers.
2. LIEFERUNG:
Die Lieferung erfolgt ab Lager Dättwil zzgl. Fracht und Verpackung zu Lasten des Empfängers. Die Waren reisen auf
Gefahr des Empfängers. Sendungen können auf Wunsch gegen Aufpreis versichert
werden. Transportschäden müssen vom Empfänger sofort bei Erhalt der Post,
Kurier oder Spedition gemeldet werden.
Geringfügige Abweichungen der Artikel in Form, Farbe, Grösse oder Ausführung
behalten wir uns ausdrücklich vor.
Reklamationen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen an den Verkäufer
schriftlich anzuzeigen. (Massgebend ist das Datum des Poststempels.) Nach
Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr bearbeitet werden.
Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
Bestellungen werden schnellstmöglich erledigt. Der Besteller ist
berechtigt, nach 3 Monaten Lieferverzug kostenfrei vom Kaufvertrag
zurückzutreten.
Jegliche Rücksendungen wie Reparaturen, Garantiefälle, Musterwaren etc. sind
kostenfrei an SwissLas Güller zu verschicken. Bei kostenpflichtigen Lieferungen
wird die Annahme grundsätzlich verweigert.
3. ZAHLUNG:
Rechnungen von SwissLas Güller sind
zur Zahlung in bar, per Vorkasse oder per Banküberweisung fällig. Allfällige
Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers. In besonderen Fällen kann eine Zahlung auf
Rechnung vereinbart werden. In diesem Falle ist der Gesamtbetrag ohne Abzug
unverzüglich nach Rechnungsstellung fällig. Bei Verzug ist der Verkäufer ab dem
30. Tag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen
Diskontsatz zu berechnen.
Bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises bleiben die Warenunser Eigentum.
Sie dürfen nicht veräussert verschenkt,verändert oder verpfändet werden.
4. HAFTUNG:
SwissLas Güller steht für die sorgfältige
Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit in
Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte
absichtlich oder
grobfahrlässig verursachen. Im Übrigen, insbesondere
bei leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und
entgangene Gewinne, ist die Haftung ausgeschlossen.
In jedem Fall ist die oberste Haftungsgrenze,die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen von SwissLas Güller .
Der Kunde stellt SwissLas Güller von jeglichen
Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen Gebrauch
der von SwissLas Güller überlassenen Gegenstände resultieren.
5. GARANTIE:
Unsere Garantie erstreckt sich auf Materialfehler.
Überlastung, Fehlbedienung, Abnutzungserscheinungen, Umbauten oder
Folgeschäden sind NICHT in der Garantie eingeschlossen. Wenn nicht mit
Garantieschein anders vereinbart, beträgt die Garantie 12 Monate ab
Lieferdatum.
In der Garantie eingeschlossen sind die Materialkosten sowie die
Beschaffungskosten. Garantieschäden sind unverzüglich schriftlich der Swisslas Güller
anzuzeigen. Auf Leuchtmittel, allgemeine Verschleiss- und Glasteile, sowie
Occasionen und Vorführgeräte gewähren wir keine Garantie.
Sämtliche nicht offensichtliche Garantieansprüche
(Defekte Laser oder Scanner usw.) werden vom Hersteller vom jeweiligen Produkt
begutachtet und dieser entscheidet über eine eventuelle Garantiereparatur.
Bei Ablehnung der Garantie durch den
Hersteller, lehnen wir jede Haftung ab.
Produkte welche mittels Garantieaufkleber oder mittels Lack versiegelt wurden, dürfen nur von uns geöffnet werden.
Bei einem angebrochenen, entfernten oder
beschädigten Garantiesiegel oder Lack
oder sonstige Anzeichen, dass ein Gerät vom Käufer geöffnet wurde oder
versiegelte Potis gedreht wurden, lehnen wir sämtliche Garantieansprüche ab.
Sämtliche Laserquellen und Projektoren,
sofern nicht anders vermerkt, müssen bei einer Betriebstemperatur von +20°C bis +35°C gehalten werden. Bei nicht befolgen, erlischt der Garantieanspruch.
6.
HINWEISE ZUR LASERSICHERHEIT UND ZUM LASERSCHUTZ
Für den
Betrieb von Lasern und Geräten, die einen Laser jeglicher Form enthalten, ist
der Käufer und Benutzer verantwortlich. Der Käufer und Benutzer muss sich über
die Gefahren beim Umgang mit Lasern im klaren sein.
Es ist
eine Kennzeichnung und Kenntnis der entsprechenden Gefahrenklasse eines
Laserproduktes notwendig. Der Käufer
bestätigt mit dem Kauf, dass er sich ausreichend über Risiken und Gefahren bei
der Benutzung von Lasern informiert hat und den Laser ausschließlich auf eigene
Verantwortung verwendet.
Der
Käufer bestätigt das er die vom Bundesamt für Gesundheit herausgegebene Verordnung (welche unter http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/ unter Laser Nachzulesen sind) vor
Inbetriebnahme von Geräten durchliest und sich der genannten Gefahren bewusst
ist.
ES SIND
DIE LASERSCHUTZBESTIMMUNGEN ZU BEACHTEN! FÜR JEGLICHE ÄNDERUNGEN, DIE AN EINEM
GERÄT DURCHGEFÜHRT WERDEN, WIE Z.B. VERÄNDERUNGEN AN ELEKTRONIK, GEHÄUSE ODER
OPTIK (IM SPEZIELLEN LEISTUNGSSTEIGERUNG), WIRD KEINE HAFTUNG ÜBERNOMMEN! AUCH
WIRD KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ÜBERNOMMEN, DIE DURCH SONSTIGEN MISSBRAUCH ODER
MANIPULATION DES GERÄTES ENTSTEHEN. DURCH DEN KAUF BESTÄTIGT DER KÄUFER SEINE
KENNTNIS ÜBER DEN FACHGERECHTEN UMGANG MIT LASERN SOWIE ÜBER DIE RECHTLICHEN
REGLEMENTIERUNGEN IM JEWEILIGEN BENUTZUNGSLAND UND DIE GEFAHREN, DIE VON
LASERPRODUKTEN AUSGEHEN KÖNNEN.
7.MIETEN
Es obliegt dem Mieter den Wasser und Stromanschluss so wie Montage
möglichkeiten (z.b.Traversen oder Podeste) bereitzustellen und sämtliche
Bewilligungen einzuholen sowie die Anmeldungen der Laseranlage bei den
zuständigen Behörden .
Der Mieter ist selber verantwortlich, die
notwendigen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen für
den ordnungsgemässen Betrieb der von
SwissLas Güller verwendeten Anlagen einzuholen und die damit verbundenen Gebühren
zu bezahlen.
Der Mieter haftet für Diebstähle und sämtliche Beschädigungen am Equipment von
SwissLas Güller in der Zeit, in der die Anlage am Veranstaltungsort eintrifft, bis sie wieder ins Fahrzeug der Firma SwissLas Güller verladen ist. Bei
Selbst Abholung haftet der Mieter ab dem Zeitpunkt wo er die Anlage in empfang
nimmt, bis sie wieder an SwissLas Güller übergeben wird. Weiter haftet der Mieter auch für Schäden an der Anlage, welche fehlerhafte elektrische oder mechanische Installationen verursacht wurden.
Erfüllt der Mieter eine der
aufgeführten Voraussetzungen nicht, und die Anlage kann deshalb nicht betrieben
werden, haftet der Mieter zu 100% für den vereinbarten Preis.
Kann die Firma SwissLas Güller
aus irgendwelchen Gründen (Geräte defekt,Unfall,Stau, usw.)
seinen Verpflichtungen nicht nachkommen erhält der Mieter den Mietpreis
zurückerstattet jegliche weitere Haftung wie Schadenersatz usw. lehnen wir ab.
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8. STORNIERUNG DURCH DEN MIETER ODER KÜNDIGUNG
DES VERTRAGES |
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Tritt der Mieter aus einem von SwissLas Güller
nicht zu vertretenden Grund vom Mietvertrag zurück, so ist er verpflichtet,
an SwissLas Güller folgende entschädigungen zu Zahlen:
- >30Tage vor Mietbeginn 15% der vereinbarten Vergütung
->20-30 Tage vor Mietbeginn 25% der
vereinbarten Vergütung
->10-20 Tage vor Mietbeginn 40% der
vereinbarten Vergütung
->3-10 Tage vor Mietbeginn 60% der
vereinbarten Vergütung
- < 3Tage vor Mietbeginn 80% der
vereinbarten Vergütung
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Macht SwissLas Güller eine der vorstehenden
Schadenspauschalen geltend, bedarf es keines weiteren Schadensnachweises. SwissLas Güller bleibt es
vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen(z.b. für Speziel für den
Mieter angefertigten oder gekauften Modulen oder Kundenspezifische
Programmierte Lasershows). Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang des
Kündigungsschreibens des Mieters bei SwissLas Güller massgeblich. |
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Der Mietvertrag kann von beiden Parteien
aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zugunsten von SwissLas Güller liegt ein wichtiger
Grund insbesondere dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kunden wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn gegen ihn
Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Oder wenn
über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein aussergerichtliches
Vergleichsverfahren beantragt wird. |
10.SONSTIGES:
Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur
Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen
Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei SwissLas Güller verarbeitet.
Irrtümer und Tippfehler in Angeboten, sämtlichen
Texten und Bildern vorbehalten.
Bei allen Laser-Produkten gilt:
Die Augen sind am meisten gefährdet, einen
Schaden durch Laserstrahlung zu erleiden. Laserstrahlen können Verletzungen auf
der Netzhaut (Retina) oder der Hornhaut (Kornea) verursachen oder zu bleibenden
Sehverlusten führen.
Die Haut erträgt wesentlich stärkere
Laserstrahlung als das Auge, kann aber auch geschädigt werden. Dabei handelt es
sich vorwiegend um Verbrennungen, die im Allgemeinen gut ausheilen.
Laser sind Geräte, die aufgrund ihrer
Eigenschaft nicht ganz harmlos sind. Bei deren Anwendung ist deshalb besondere
Vorsicht geboten. Laser gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen
und sind nicht als Spielzeuge zu gebrauchen.
Alle
Bilder und Texte unterliegen dem Urheberrecht und sind somit rechtlich
geschütztes Eigentum des Urhebers und dürfen ohne unsere schriftliche
Genehmigung weder kopiert noch verwendet werden!
11. GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Baden Dättwil Schweiz. Zur
Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht.